Flaggenführung

Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt.

Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet manchmal sogar strafbar. Geld- oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich.

Wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, daß er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt.

Die Nationalflagge

Sie ist die wichtigste Flagge an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff - sofern es in Deutschland registriert ist - ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschiffahrtsstraßen (dazu gehört in Deutschland auch der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg), Küstengewässern, auf See und im Ausland muß er die Nationalflagge führen.

Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl dies nicht überall Vorschrift ist.

Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge des Bootes unverändert.

Der ideale Platz aller Nationalen ist ein um 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert.

Andere Flaggen - wie Europaflaggen, Verbandsflaggen, Piratenflaggen - haben am Heck nichts zu suchen.

Nationalflaggen anderer Länder

Sehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln.

Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen. Diese sollte grundsätzlich höher an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz an der Steuerbord-Saling.

Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten folgende Ausweichmöglichkeiten:

  • steuerbordseitig am Geräteträger (es sei denn, dort weht schon die Nationale).
  • als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird.
  • über der Nationalen am Flaggstock im Heck.

Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt werden.

Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbord-Saling gesetzt ist, weht sie dort allein. Nur zwei Ausnahmen sind möglich:
- an dem Tag, an dem man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft und
- am Tag des feierlichen Auslaufens.
Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Route der Reise. Eine weitere Ausnahme besagt, daß gleichzeitig zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein dürfen, wenn man einen Grenzfluß zwischen zwei Staaten befährt.

Verbands-Flagge

Sie darf nur von Wasserfahrzeugen, deren Eigner Mitglied des Verbands ist, gefahren werden. Die Flagge wird im Inland unter der Steuerbord-Saling, im Ausland unter der Backbord-Saling gefahren.

Vereins- & Clubstander

Dieser liefert ein wichtiges Indiz für die Herkunft von Boot und Eigner. Er weht am höchsten Punkt des Bootes, also im Idealfall im Masttopp. Wer Mitglied in mehreren Vereinen ist, setzt im Heimathafen den heimischen Stander und in fremden Häfen den des ältesten ortsansässigigen Clubs, in dem er Mitglied ist.

Auch als Gösch oder am Bugstock kann der Clubstander gefahren werden. Hierbei hat allerdings im Ausland die Gastlandflagge Vorrang.

Der Club-/Vereinsstander weht Tag und Nacht, auch wenn die Besatzung nicht an Bord ist.

Persönliche Stander

Stander von Persönlichkeiten (Staatsoberhäupter, hohe Offiziere etc.) werden gesetzt, solange diese Personen an Bord sind.

Sonstige Flaggen

Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabets dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn die Verständigung beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala.

Empfohlen wird das Mitführen einer Notsignalflagge (rot).

Flaggengruß

Der Flaggengruß von Yachten untereinander durch "Dippen" der Flagge ist nicht üblich, wird jedoch bei der Begegnung mit Marineeinheiten noch praktiziert. Yachten grüßen sich heute untereinander durch einfaches Handzeichen.

Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt. Bei der Begegnung einer Flotille wird nur das durch einen Führungsstander gekennzeichnete Schiff gegrüßt.

Flaggenparade

Nach wie vor ist die Flaggenparade internationaler Brauch. Dabei werden alle Flaggen bis auf den Vereinsstander vom 01. Mai bis 30. September von 8 Uhr, in den übrigen Monaten von 9 Uhr bis Sonnenuntergang gesetzt.

Die Zeiten des Niederholens geben die im Hafen oder auf Reede liegenden Marineeinheiten an. Bei fehlenden Marineeinheiten richtet man sich nach dem Flaggenmast im Hafen.

Eine Crew, die sich zur Zeit der Flaggenparade voraussichtlich nicht an Bord befindet, holt die Flaggen vor Verlassen des Schiffes ein. Die Zeit, in der alle Flaggen wehen, nennt man Flaggenzeit.

Flaggengala

Bei festlichen Anlässen flaggen alle Yachten im Hafen, vor Anker oder in Fahrt über die Toppen. Dafür dürfen nur Signalflaggen verwendet werden, und zwar abwechselnd 3 rechteckige Buchstaben- und ein dreieckiger Zahlenwimpel. Geflaggt wird vom Bug über den Mast zum Heck. Die richtige Reihenfolge der Beflaggung vom Vorschiff nach Achtern:
A, B, C, 1, D, E, F, 2, G, H, I, 3, J, K, L, 4, M, N, O, 5, P, Q, R, 6, S, T, U, 7, V, W, X, 8, Y, Z, 9, Null.
Bei der Flaggengala wird die Nationalflagge an der höchsten Stelle des Schiffes vorgeheißt.

Soll ein fremder Staat geehrt werden, weht dessen Nationalflagge im Top und die eigene Nationalflagge bleibt am Heck.