Segelscheine in der BRD
Amtliche Scheine
Der Sportbootführerschein Binnen
Vorgeschrieben auf Binnenschiffahrtsstraßen. Unter Motor: für motorisierte
Boote mit mehr als 3,68 kW (5 PS), in Berlin für alle Motorfahrzeuge. Mindestalter 16 Jahre
Das Bodenseeschifferpatent
Kategorie A: Für motorisierte Boote mit mehr als 4,4 kW (6 PS). Mindestalter 18
Jahre
Kategorie D:Vorgeschrieben für Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche. Mindestalter 14 Jahre
Sportbootführerschein See
Vorgeschrieben auf deutschen Küstengewässern im Geltungsbereich der
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung für alle motorisierten
Boote ab 3,68 kW (5 PS). Mindestalter 16 Jahre.
Der Sportküstenschifferschein
Für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste.
Voraussetzung: Sportbootführerschein See und zusätzlich
300 sm auf Yachten im Küstenbereich.
Den Antrag auf Ausstellung eines Sportküstenschifferscheins (SKS) ohne Prüfung gegen Vorlage des DSV-BR-Scheines
finden Sie hier.
Der Sportseeschifferschein
Für Küstengewässer im 30-sm-Bereich, Nord- und Ostsee, Englischer Kanal, Mittelmeer.
Voraussetzung: Sportbootführerschein See und zusätzlich
1000 sm auf See, für BR-Schein-Besitzer nur 700 gesegelte Seemeilen. Mindestalter 16 Jahre.
Der Sporthochseeschifferschein
Geltungsbereich: Weltweit alle Meere. Voraussetzung: Sportseeschifferschein und
zusätzlich 1000 sm auf See. Mindestalter 18 Jahre
Nichtamtliche Scheine
Verbandsinterne Scheine werden vom DSV ausgestellt und sind
freiwillig. Wer allerdings an Verbands-Regatten des DSV teilnehmen
will, braucht den Schein für das jeweilige Fahrtgebiet. Auch
viele Vercharterer verlangen diese Scheine.
Der Jüngstensegelschein
Der Segelgrundschein Voraussetzung ist die Teilnahme an einem mindestens einwöchigen Grundlehrgang. Mindestalter 12 Jahre.
Der Führerschein für Binnenfahrt (A) Gilt für alle Binnengewässer. Mindestalter 14 Jahre
Der Führerschein für Revierfahrt (R) Für Gewässer, die auf Sicht befahren werden können, z.B. Regattabahnen vor Kiel, Travemünde, Warnemünde. Mindestalter 14 Jahre.
Der Führerschein für Küstenfahrt (BR) Für Küstengewässer im 12-sm-Bereich. Voraussetzung 300 gesegelte Seemeilen auf Küstengewässern. Mindestalter 16 Jahre.
Der Führerschein für Große Küstenfahrt (BK) Für Küstengewässer im 30-sm-Bereich: gesamte Ostsee, Teile der Nordsee, Mittelmeer. Voraussetzung: 12 Monate BR-Schein und zusätzlich 1000 Seemeilen auf See. Mindestalter 18 Jahre.
Der Führerschein Seefahrt (C) Geltungsbereich: Weltweit alle Meere, Voraussetzung mindestens 12 Monate BK-Schein und zusätzlich 2000 sm auf See. Mindestalter 18 Jahre.
Der Motorbootführerschein C (Seefahrt) Für die offene See außerhalb der Küstengewässer. Voraussetzung: Sportbootführerschein See. Mindestalter 18 Jahre.
Umschreibung von Segelführerscheinen
| Alter Schein |
Neuer Schein |
| DSV-A-Schein unter Segel und Motor |
Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine *1) |
| Berliner Segelbootführerschein mit Motorberechtigung |
Sportbootführerschein Binnen unter Segel (und Antriebsmaschine) |
| Berliner Motorboorführerschein |
Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine |
| Bodenseeschifferpatent A |
Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine |
| Bodenseeschifferpatent D |
Sportbootführerschein Binnen unter Segel |
| Bodenseeschifferpatent A + D |
Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel |
| Sportmotorboote |
Sportbootführerschein See und Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine |
| Sportmotor- und Sportsegelboote |
Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel |
| Motorbootführerschein (SeeSchStr, ausgestellt bis zum 31.12.73) |
Sportbootführerschein-See und Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine |
| Sportbootführerschein (wenn ausgestellt vor dem 1.4.78) |
Sportbootführerschein-See |
| DSV-BR-Schein |
Sportküstenschifferschein Den Antrag auf Ausstellung des SKS finden Sie hier. |
| DSV-BK-Schein *2) |
Sportseeschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel |
| DSV-C-Schein *2) |
Sporthochseeschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel |
| Sporthochseeschifferzeugnis *3) |
Sporthochseeschifferschein mit Antriebsmaschine und/oder unter Segel |
Befähigungsnachweise der DDR (ausgestellt bis zum 3.10.1990) Fahrtbereich Binnengewässer |
| Sportmotorboote |
Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine |
| Sportsegelboote |
Sportbootführerschein Binnen unter Segel |
| Sportmotor- und Sportsegelboote |
Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel |
| Fahrtbereich Seewasserstraßen und weitere Fahrtbereiche *4) |
Bemerkungen:
*1) Nur der Motorteil ist amtlich anerkannt und wird
umgeschrieben; der DSV-A-Schein unter Segel bleibt erhalten und wird
mit dem Aufhebungsvermerk zum Motorteils zurückgereicht.
*2) Voraussetzung ist der Besitz des Sportbootführerscheines See und daß der BK- bzw. C-Schein
vor dem 1.1.1994 ausgestellt wurde.
*3) Erforderlich ist der Nachweis von 1.000 sm nach
Erwerb des Sporthochseeschifferzeugnisses auf Segel-/Motoryachten im
Seebeereich.
*4) Befähigungsnachweise der ehem. DDR zum Führen
von Sportsegel- und Sportmotorbooten mit den Fahrtbereichen
Küste, See oder Hochsee können in die
entsprechenden Sportseeschifferscheine bzw. DSV-BK-Schein oder
Sporthochseeschifferschein bzw. DSV-C-Schein umgeschrieben werden.
Anmerkungen:
Die aufgeführten Sportbootführerscheine
sind nach bundesdeutschem Recht bzw. Verbandsrecht nach wie vor
gültig. Eine Umschreibung ist zu empfehlen,
wenn Fahrten ins Ausland geplant sind. Der
DSV-A-Schein, die Befähigungsnachweise der DDR und der alte
Motorbootführerschein werden in den Niederlanden nicht mehr akzeptiert.
Weitere Informationen:
DSV - Deutscher Seglerverband
Abt. Führerscheine, Segelschulen und Ausbildung
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg
Tel. (0 40) 63 20 09-0
Fax (0 40) 63 20 09-28
Amtliche Seefunk-Zeugnisse
Das UKW-Sprechfunkzeugnis
Berechtigt zum Sprechfunk auf den Ultrakurzwellen-Frequenzen des Seefunk- und des
Binnenschiffahrtsfunkdienstes.
Die UKW-Betriebszeugnisse I und II
Sie schließen das UKW-Sprechfunkzeugnis ein und berechtigen zum Bedienen der
UKW-Sprechfunkstellen und der Funkeinrichtungen des GMDSS für
UKW. Das UKW-Betriebszeugnis II ist nur im Bereich der deutschen
UKW-Küstenfunkstellen gültig. Mindestalter 16 Jahre.
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis
Es berechtigt zum Sprechfunk auf allen Sprechfunkfrequenzen (UKW, KW, GW) des
Seefunkdienstes. Mindestalter 18 Jahre.
Das Allgemeine Betriebszeugnis
Es schließt das Allgemeine Sprechfunkzeugnis ein und berechtigt weiterhin zur
Nutzung aller Sprechseefunkstellen und aller Funkeinrichtungen des
GMDSS. Mindestalter 18 Jahre.
Auskünfte über Seefunkzeugnisse erteilt die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (vormals BAPT)
Außenstelle Hamburg
Sachsenstraße 12-14
20097 Hamburg
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