Segelscheine in der BRD



Amtliche Scheine

Nichtamtliche Scheine

Umschreibung von Segelscheinen

Amtliche Seefunk-Zeugnisse

Segelschulen


 

Amtliche Scheine

  • Der Sportbootführerschein Binnen
    Vorgeschrieben auf Binnenschiffahrtsstraßen. Unter Motor: für motorisierte Boote mit mehr als 3,68 kW (5 PS), in Berlin für alle Motorfahrzeuge.
    Mindestalter 16 Jahre

  • Das Bodenseeschifferpatent
    Kategorie A: Für motorisierte Boote mit mehr als 4,4 kW (6 PS).
    Mindestalter 18 Jahre
    Kategorie D:Vorgeschrieben für Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche.
    Mindestalter 14 Jahre

  • Sportbootführerschein See
    Vorgeschrieben auf deutschen Küstengewässern im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung für alle motorisierten Boote ab 3,68 kW (5 PS).
    Mindestalter 16 Jahre.

  • Der Sportküstenschifferschein
    Für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste. Voraussetzung: Sportbootführerschein See und zusätzlich 300 sm auf Yachten im Küstenbereich.
    Den Antrag auf Ausstellung eines Sportküstenschifferscheins (SKS) ohne Prüfung gegen Vorlage des DSV-BR-Scheines finden Sie hier.

  • Der Sportseeschifferschein
    Für Küstengewässer im 30-sm-Bereich, Nord- und Ostsee, Englischer Kanal, Mittelmeer. Voraussetzung: Sportbootführerschein See und zusätzlich 1000 sm auf See, für BR-Schein-Besitzer nur 700 gesegelte Seemeilen.
    Mindestalter 16 Jahre.

  • Der Sporthochseeschifferschein
    Geltungsbereich: Weltweit alle Meere. Voraussetzung: Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm auf See.
    Mindestalter 18 Jahre


 

Nichtamtliche Scheine

Verbandsinterne Scheine werden vom DSV ausgestellt und sind freiwillig. Wer allerdings an Verbands-Regatten des DSV teilnehmen will, braucht den Schein für das jeweilige Fahrtgebiet. Auch viele Vercharterer verlangen diese Scheine.

  • Der Jüngstensegelschein

  • Der Segelgrundschein
    Voraussetzung ist die Teilnahme an einem mindestens einwöchigen Grundlehrgang.
    Mindestalter 12 Jahre.

  • Der Führerschein für Binnenfahrt (A)
    Gilt für alle Binnengewässer.
    Mindestalter 14 Jahre

  • Der Führerschein für Revierfahrt (R)
    Für Gewässer, die auf Sicht befahren werden können, z.B. Regattabahnen vor Kiel, Travemünde, Warnemünde.
    Mindestalter 14 Jahre.

  • Der Führerschein für Küstenfahrt (BR)
    Für Küstengewässer im 12-sm-Bereich. Voraussetzung 300 gesegelte Seemeilen auf Küstengewässern.
    Mindestalter 16 Jahre.

  • Der Führerschein für Große Küstenfahrt (BK)
    Für Küstengewässer im 30-sm-Bereich: gesamte Ostsee, Teile der Nordsee, Mittelmeer. Voraussetzung: 12 Monate BR-Schein und zusätzlich 1000 Seemeilen auf See.
    Mindestalter 18 Jahre.

  • Der Führerschein Seefahrt (C)
    Geltungsbereich: Weltweit alle Meere, Voraussetzung mindestens 12 Monate BK-Schein und zusätzlich 2000 sm auf See.
    Mindestalter 18 Jahre.

  • Der Motorbootführerschein C (Seefahrt)
    Für die offene See außerhalb der Küstengewässer. Voraussetzung: Sportbootführerschein See.
    Mindestalter 18 Jahre.


 

Umschreibung von Segelführerscheinen


Alter Schein Neuer Schein
DSV-A-Schein unter Segel und Motor Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine *1)
Berliner Segelbootführerschein mit Motorberechtigung Sportbootführerschein Binnen unter Segel (und Antriebsmaschine)
Berliner Motorboorführerschein Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine
Bodenseeschifferpatent A Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine
Bodenseeschifferpatent D Sportbootführerschein Binnen unter Segel
Bodenseeschifferpatent A + D Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel
Sportmotorboote Sportbootführerschein See und Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine
Sportmotor- und Sportsegelboote Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel
Motorbootführerschein (SeeSchStr, ausgestellt bis zum 31.12.73) Sportbootführerschein-See und Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine
Sportbootführerschein (wenn ausgestellt vor dem 1.4.78) Sportbootführerschein-See
DSV-BR-Schein Sportküstenschifferschein
Den Antrag auf Ausstellung des SKS finden Sie hier.
DSV-BK-Schein *2) Sportseeschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel
DSV-C-Schein *2) Sporthochseeschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel
Sporthochseeschifferzeugnis *3) Sporthochseeschifferschein mit Antriebsmaschine und/oder unter Segel

Befähigungsnachweise der DDR (ausgestellt bis zum 3.10.1990)
Fahrtbereich Binnengewässer
Sportmotorboote Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine
Sportsegelboote Sportbootführerschein Binnen unter Segel
Sportmotor- und Sportsegelboote Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel
Fahrtbereich Seewasserstraßen und weitere Fahrtbereiche *4)



Bemerkungen:

  • *1) Nur der Motorteil ist amtlich anerkannt und wird umgeschrieben; der DSV-A-Schein unter Segel bleibt erhalten und wird mit dem Aufhebungsvermerk zum Motorteils zurückgereicht.

  • *2) Voraussetzung ist der Besitz des Sportbootführerscheines See und daß der BK- bzw. C-Schein vor dem 1.1.1994 ausgestellt wurde.

  • *3) Erforderlich ist der Nachweis von 1.000 sm nach Erwerb des Sporthochseeschifferzeugnisses auf Segel-/Motoryachten im Seebeereich.

  • *4) Befähigungsnachweise der ehem. DDR zum Führen von Sportsegel- und Sportmotorbooten mit den Fahrtbereichen Küste, See oder Hochsee können in die entsprechenden Sportseeschifferscheine bzw. DSV-BK-Schein oder Sporthochseeschifferschein bzw. DSV-C-Schein umgeschrieben werden.

Anmerkungen:
Die aufgeführten Sportbootführerscheine sind nach bundesdeutschem Recht bzw. Verbandsrecht nach wie vor gültig. Eine Umschreibung ist zu empfehlen, wenn Fahrten ins Ausland geplant sind. Der DSV-A-Schein, die Befähigungsnachweise der DDR und der alte Motorbootführerschein werden in den Niederlanden nicht mehr akzeptiert.

Weitere Informationen:

DSV - Deutscher Seglerverband
Abt. Führerscheine, Segelschulen und Ausbildung
Gründgensstr. 18

22309 Hamburg

Tel. (0 40) 63 20 09-0
Fax (0 40) 63 20 09-28



 

Amtliche Seefunk-Zeugnisse

  • Das UKW-Sprechfunkzeugnis
    Berechtigt zum Sprechfunk auf den Ultrakurzwellen-Frequenzen des Seefunk- und des Binnenschiffahrtsfunkdienstes.

  • Die UKW-Betriebszeugnisse I und II
    Sie schließen das UKW-Sprechfunkzeugnis ein und berechtigen zum Bedienen der UKW-Sprechfunkstellen und der Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.
    Das UKW-Betriebszeugnis II ist nur im Bereich der deutschen UKW-Küstenfunkstellen gültig.
    Mindestalter 16 Jahre.

  • Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis
    Es berechtigt zum Sprechfunk auf allen Sprechfunkfrequenzen (UKW, KW, GW) des Seefunkdienstes.
    Mindestalter 18 Jahre.

  • Das Allgemeine Betriebszeugnis
    Es schließt das Allgemeine Sprechfunkzeugnis ein und berechtigt weiterhin zur Nutzung aller Sprechseefunkstellen und aller Funkeinrichtungen des GMDSS.
    Mindestalter 18 Jahre.

Auskünfte über Seefunkzeugnisse erteilt die

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (vormals BAPT)
Außenstelle Hamburg
Sachsenstraße 12-14

20097 Hamburg